Hausrat Versicherung
 

Hausrat gegen Schäden versichern

Es lohnt sich, das Kleingedruckte der Hausratversicherung vor Vertragsabschluss genau zu studieren, um zu klären, was genau im Schadensfall abgedeckt wäre. Denn das variiert deutlich von Tarif zu Tarif und von Anbieter zu Anbieter und es ist keinesfalls so, dass der teurere Anbieter auch automatisch einen erhöhten Versicherungsschutz bietet.

Es fängt mit der Frage an, was genau als Hausrat definiert ist und somit im Versicherungsumfang enthalten ist. Eine Hausratversicherung begleicht Schäden an der Wohnungseinrichtung bei Vandalismus, Leitungswasser und Schäden, die durch Feuer, Hagel, Sturm oder Einbruch etc. entstanden sind. Im Schadensfall bezahlt die Versicherung in der Regel den Wiederbeschaffungswert der Gegenstände. Im Rahmen der Schadensabwicklung werden neben den reinen Sachschäden außerdem Hotelkosten ersetzt, wenn die Wohnung zum Beispiel unbewohnbar geworden ist. In schweren Fällen kann es auch zur Übernahme von Kosten kommen, die aus einem erforderlichen Umzug in eine neue Bleibe resultieren.

Unstrittig ist, dass zum Hausrat Einrichtungsgegenstände gehören, also Möbel, Teppiche, Bilder, aber auch Haustiere und Bargeld (in der Regel bis 1.000 Euro). Des Weiteren sind Dinge inbegriffen, die im Haushalt gebraucht werden, wie zum Beispiel Haushaltsgeräte, Geschirr, Schmuck und Bekleidung. Aber auch Nahrungs- und Genussmittel, also Dinge, die im Haushalt verbraucht werden, werden zum Hausrat gezählt. Versichert sind darüber hinaus auch Dinge, die sich nur zeitweise im Haus befinden, wie geliehene Gegenstände.

Zu Hause und unterwegs
Alle diese Beispiele sind Gegenstände, die im weiteren Sinne im Haus befindlich sind, der Versicherungsschutz endet bei den meisten Anbietern allerdings nicht an der Wohnungstür. Dinge, die sich beispielsweise auf der Terrasse oder im Garten befinden, sind mitversichert. Ebenso Dinge, die sich zeitweise außer Haus befinden, zum Beispiel ist bei vielen Tarifen der Diebstahl aus dem Auto heraus mitversichert oder die Campingausrüstung.

Andere Tarife fassen den Umfang des Hausrats dagegen enger und bei manchen ist nicht einmal "innerhalb des Hauses" alles mitversichert: Entsteht der Schaden in einem Gemeinschaftsraum, wird beispielsweise in eine gemeinsam genutzte Waschküche eingebrochen, zahlen einige Versicherer nicht.

Zusatzversicherungen zur Hausratsversicherung
Einige Gefahren müssen zusätzlich zur Hausratsversicherung versichert werden, zum Beispiel gibt es eine Extraversicherung für Wasserschäden durch Aquarien oder eine Versicherung für Glasschäden. Fahrräder waren früher als Teil des Hausrats mitversichert, heute müssen sie mit einer Extraversicherung gegen Fahrraddiebstahl versichert werden. Im Schadensfall ist zunächst zu klären, welche Versicherung tatsächlich zuständig ist, oft gibt es hier Überschneidungen und Klärungsbedarf. Zum Beispiel bei einem Wasserschaden in der Wohnung ist festzustellen, wodurch er genau verursacht wurde. Die Frage kann hierbei sein, ob es ein Fall von Haftpflicht ist, weil es einen Verursacher, wie einen Handwerker oder Nachbarn, gab. Leitungswasserschäden am Gebäude selbst, an Decke oder Wand, sind in der Regel durch die Gebäudeversicherung abgedeckt.


 

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